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Alle Anwälte

Dirk Pauli

Partner · Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · LL.M. (Chicago)

Büro Mannheim, Stuttgart

dirk.pauli@in2.law

Sekretariat: Frau Konwiarz
Telefon +49 711 7811 8820
Telefax +49 621 150399-88

Sprachen

Deutsch, Englisch

Tätigkeitsfelder

  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Vertriebsrecht
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Lizenz- und F&E-Verträge
  • Prozessführung

Dirk Pauli is an absolute expert in all areas of trademark law. He and his team at Insquare Rechtsanwälte work quickly and efficiently, and always keep track of things.WTR 1000 2024

sehr schlauer IP-Rechtler, der den Effizienzgedanken in den Vordergrund stelltJUVE Wirtschaftskanzleien 2023

Dirk Pauli berät und vertritt Unternehmen aller Art (vom Start-Up bis zum internationalen Konzern) in sämtlichen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht.

Er entwickelt für seine Mandanten weltweite Schutzrechtskonzepte, meldet diese im Verbund mit ausländischen Kollegen an und setzt diese durch. Dirk Pauli verfügt über große Prozesserfahrung und vertritt seine Mandanten nicht nur vor deutschen Zivilgerichten, sondern regelmäßig auch vor dem Deutschen Marken- und Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und dem Gericht der Europäischen Union.

Im Bereich der Vertragsgestaltung liegt sein Schwerpunkt in der Erstellung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Verträgen zur Verwertung von Schutzrechten und Vertriebsverträgen sowie in der Gestaltung von Verträgen mit Arbeitnehmererfindern.

  • Universität Heidelberg 1997–1999
  • Universität Bonn 1999–2002 (Referendarexamen 2002)
  • Masterstudium am Chicago-Kent College of Law/USA (LL.M. 2003)
  • Referendariat am Landgericht Mönchengladbach (Assessorexamen 2005)
  • Rechtsanwalt bei Linklaters LLP Köln 2006–2007
  • Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle 2008–2010
  • Rechtsanwalt & Partner einer namhaften überregionalen Wirtschaftskanzlei 2011-2020
  • Gründungspartner Insquare Rechtsanwälte mbB seit 2021
  • Zu konkrete Antragsfassung kann zur Unschlüssigkeit führen (GRUR-Prax 2022, 246)
  • Verbot eines Gerichtsstandswechsels zwischen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren – Konsequenz des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit (GRUR-Prax 2021, 273)
  • Verfall einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung – Berechnung des Benutzungszeitraums bei Erhebung einer Widerklage (GRUR-Prax 2021, 673)
  • Gefährliche Nähe zwischen Bekleidung und nichtletalen Waffen (GRUR-Prax 2020, S. 333)
  • Wettbewerbliche Eigenart einer Toilettenhilfe – auf Farbe und Biegung kommt es an (GRUR-Prax 2020, S. 192)
  • „Benutzungszwang“ bei Unionsmarken (GRUR-Prax 2019, S. 78)
  • Später Nichtigkeitsantrag gegen Widerspruchsmarke schließt Aussetzung des Widerspruchsverfahrens nicht aus (GRUR-Prax 2019, S. 348)
  • Eigene Marke an Badeschlappen schließt bei fast identischer Nachahmung vermeidbare Herkunftstäuschung nicht aus (GRUR-Prax 2019, S. 95)
  • Bildmarke wird zur Buchstabenmarke „K“ (GRUR-Prax 10/2018, S. 229)
  • Know-how-Schutz im Unternehmen (W-News der IHK Heilbronn-Franken, 03-2018, S. 46 f.)
  • Nachahmungsschutz bei post-sale-confusion? Kein Fall von § 4 Nr. 3 UWG (GRUR-Prax 03/2018, S. 68)
  • Ernsthafte Markenbenutzung bei sehr geringem Umsatz (GRUR-Prax 22/2017, S. 507)
  • Verwechslungsgefahr bei Buchstabenmarken „D“ (GRUR-Prax 20/2017, S. 489)
  • BGH bejaht Rückrufpflicht bei Unterlassungsgebot – Das Ende eines langen Streits (Legal Tribune Online, 30.01.2017)
  • Designschutz – Vorteile und Risiken für den Mittelstand (w.news IHK Heilbronn-Franken Mai 2015)
  • Werbung für Kinderlebensmittel – Capri-Sonne erhält Schmähpreis “Goldener Windbeutel” (Legal Tribune Online, Ausgabe vom 24.05.2013)
  • E-Mail-Werbung in der Praxis – Alles unzulässig? (Wirtschaft Neckar-Alb, März 2013)
  • Risiko E-Mail-Werbung (w.news IHK Heilbronn-Franken Februar 2013)
  • Kommentierung zur Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (in: Das Deutsche Bundesrecht, Nomos Verlagsgesellschaft)
  • Nicht auf Markenschutz verzichten (Wirtschaft Neckar-Alb, November 2011)
  • Die Einwilligung in Werbung bei Gewinnspielen – Koppelung erlaubt, zwei Erklärungen erforderlich, und was wird aus der Transparenz? (WRP 10/2011, S. 1232)
  • Marken – wertvolle Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Nicht auf Markenschutz verzichten (w.news IHK Heilbronn-Franken Mai 2011)
  • Die Einwilligung in Telefonwerbung per AGB bei der Gewinnspielteilnahme – trotz verschärfter Gesetze ein „Lichtblick“ für werbende Unternehmen (WRP 10/2009, S. 1192)
  • Direktmarketing und die Gewinnung von Kundendaten: Ist die Veranstaltung eines Gewinnspiels ein geeigneter Weg? (WRP 3/2009, S. 245)
  • Filesharing am Arbeitsplatz: Haftet der Arbeitgeber? (Update IP 05/08)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)
  • International Trademark Association (INTA)
  • MARQUES (The Association of European Trade Mark Owners)
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für das Fach „Wettbewerbsrecht“ (2011–2015)
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule International School of Management (Stuttgart) für das Fach “Trademark and Unfair Competition” (2018–2020)
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