Juliane Boscheinen

Of Counsel
Sekreteriat:
Telefon:
+49 621 150 399-32
Telefax:
+49 621 150 399-99
Sprachen
Deutsch, Englisch

Tätigkeitsfelder

  • Datenschutzrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Arzneimittelrecht
  • Heilmittelwerberecht
  • Berufsrecht der Gesundheitsberufe
  • Medien- und Presserecht
  • IT-Recht

Tätigkeitsbeschreibung

Juliane Boscheinen verfügt über eine langjährige Expertise in der juristischen Begleitung von Unternehmen an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Wirtschaft.

Derzeit ist Frau Boscheinen als Syndikusrechtsanwältin in der Digitalisierungssparte eines International agierenden Handels- und Technologiekonzerns tätig. Seit dem 01. Oktober 2025 liegt ihr Fokus klar auf der Gestaltung und Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz (KI). Hier berät sie exklusiv das strategische Zentrum für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in allen einschlägigen Fragen des Software- und IT-Rechts sowie in allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Zuvor war Frau Boscheinen als Volljuristin bei einem regional führenden Energiekonzern im Bereich Recht und Risikomanagement beschäftigt. Sie war mit der Beratung verschiedener Fachbereiche, darunter Einkauf, Elektromobilität und Marketing, sowie einer Tochtergesellschaft betraut. Dabei bearbeitete sie Rechtsfragen in den Bereichen Zivilrecht, AGB-Recht, Energiewirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Recht, Datenschutz sowie Urheberrecht. In dieser Funktion erstellte und prüfte sie Vertrags- und AGB-Entwürfe und verhandelte die entsprechenden Verträge mit inländischen und internationalen Geschäftspartnern. 

Aufgrund ihrer Vita verfügt Frau Boscheinen zusätzlich über langjährige Erfahrung im Medizinrecht, wo ihr Beratungsschwerpunkt in den Bereichen des Medizinprodukterechts, Arzneimittelrechts, Heilmittelwerberechts und des Berufsrechts der Gesundheitsberufe liegt, sowie über Expertise in Fragen des Medien- und Presserechts.

  • Universität des Saarlandes 2003 – 2009
  • Referendariat am OLG Zweibrücken 2010 – 2012
  • Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht in einer mittelständischen Kanzlei in Saarbrücken 2012 – 2017
  • Wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) 2017 – 2019
  • Justiziarin einer Mediengruppe seit 2019-2023
  • Syndikusrechtsanwältin in einem Energiekonzern 2023-2025
  • Syndikusrechtsanwältin in der Digitalisierungssparte eines International agierenden Handels- und Technologiekonzerns seit 2025
  • Of Counsel Insquare Rechtsanwälte seit 2021

2014-2016 ständige Autorin auf dem Blog Medizinrecht Saarland, betrieben von Dr. Florian Wölk. Eine Übersicht der Artikel ist abrufbar unter: https://medizinrecht.ra-glw.de/index.php/author/haubrich/ (zuletzt abgerufen am 27.05.2021)

2017 Münsteraner Memorandum Heilpraktiker – Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zur Neuregelung des Heilpraktikerwesens, abrufbar unter https://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=19264 (zuletzt abgerufen am 27.05.2021)

Münsteraner Memorandum Heilpraktiker. Die Thesen des „Münsteraner Kreises“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens, Ethik in der Medizin 2017, 29, 334-342

2018 Schriften zum Bio-, Gesundheit- und Medizinrecht, Stammzellen – iPS-Zellen – Genomeditierung, Buchkapitel: Patienten(Grund)Rechte bei neuartigen Stammzellen und Gentherapien, gemeinsam mit Prof. Dr. Jochen Taupitz, Nomos, 2018

Schriften des Instituts für angewandte Ethik e.V., Band 17: Neue Familienformen und ihre Herausforderungen, Buchkapitel: Neue Familienformen und ihre Herausforderungen aus medizinrechtlicher Sicht, gemeinsam mit Prof. Dr. Jochen Taupitz, Königshausen & Neumann, 2018

2019 Warum werden Frauen, die abtreiben, in Deutschland kriminalisiert?, Krautreporter, 06.02.2019, https://krautreporter.de/2778-warum-werden-frauen-die-abtreiben-in-deutschland-kriminalisiert?shared=8297543d-1aac-443c-ba86-86220450c246 (zuletzt abgerufen am 27.05.2021)

Rezension: Beate Bahner: Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, erschienen in A&R 2019, 168

Erwerb von Arzneimitteln für den Eigenbedarf, Anmerkungen zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29.08.2019, Az.: 17 K 6197/18, erschienen in A&R 2019, 239.

2020 Zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erschienen in A&R 2020, 56

Interview im Podcast Grams‘ Sprechstunde – der Podcast für echt gute Medizin zum Thema Heilpraktiker – Keine Kontrolle, abrufbar unter https://open.spotify.com/episode/12ZD6TrRkQjf7ddpMW2lKJ (zuletzt abgerufen am 27.05.21021)

Anmerkungen zu LG Krefeld, Urt. V. 14.7.2019 – 22 KLs 14/18, MedR 2020, 38, 291-292

Buchrezension zu: Kursbuch Bioethik, Biospektrum 2020, 26, 347

Medizinprodukte in der Apotheke, PTAheute Nr. 10, 2020, 62-65

Möglicher Verstoß gegen Diskriminierungsverbot – BMG und Google – eine unheilvolle Verbindung, Daz.online, 21.12.2020 https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/12/21/bundesministerium-fuer-gesundheit-und-google-eine-unheilvolle-verbindung (zuletzt abgerufen am 27.05.2021)

2021 Strafbarkeit eines Heilpraktikers nach einer in drei Fällen tödlich endenden Behandlung mit 3-Bromopyruvat, Gynäkologe, 2021, 152-153

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Soroptimist International Deutschland (Club Worms)