Anika Beckenbach berät Organe und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen in Fragen des Gesellschafts-, Handels- und Steuerrechts. Zudem unterstützt und vertritt sie Mandanten bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von gesellschafts- und zivilrechtlichen Ansprüchen.
Einen weiteren Beratungsschwerpunkt von Anika Beckenbach bildet das Privatschulrecht. Sie berät Privatschulträger insbesondere in allen Angelegenheiten rund um die staatliche Genehmigung und Anerkennung von Privatschulen durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden.
Anika Beckenbach berät darüber hinaus auch zu bankrechtlichen Fragestellungen.