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Dr. Thomas Kritter

Partner · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · LL.M. (Univ. of London)

Büro Mannheim

thomas.kritter@in2.law

Sekretariat: Frau Satzke
Telefon +49 621 150399-27
Telefax +49 621 150399-88

Sprachen

Deutsch, Englisch

Tätigkeitsfelder

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Anlagenbauvertragsrecht
  • Patentrecht
  • IT-Recht
  • nationale und internationale Schiedsverfahren (z.B. DiS, ICC, Swiss Rules on Arbitration)
  • Grenzüberschreitende Prozessführung
  • Private Clients

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht ist Thomas Kritter insbesondere auf das Recht der Kredite und Kreditsicherheiten spezialisiert. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung und ggf. die Übernahme der Prozessführung bei der inländischen und grenzüberschreitenden Realisierung von Darlehensforderungen und -sicherheiten. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, insbesondere innerhalb der EU, mit der Schweiz, den USA und Kanada. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtliche und praktische Begleitung bei inländischen und grenzüberschreitenden Erbfällen, z.B. bei Nachlassvermögen im Ausland oder der Beteiligung von Erben mit ausländischem Wohnsitz.

Thomas Kritter berät und vertritt außerdem seit vielen Jahren führende Unternehmen der Holzwerkstoffindustrie in vertragsrechtlichen Angelegenheiten sowie in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Vordergrund der beratenden Tätigkeit steht die rechtliche Unterstützung bei der Beschaffung einzelner Produktionsmaschinen und -linien sowie ganzer Produktionsanlagen für die Herstellung von OSB, Span- oder MDF/HDF-Platten. Der Schlüssel für einen erfolgreichen Beschaffungsprozess und Projektablauf ist nach seiner Erfahrung die Zusammenführung der technischen, kaufmännischen und rechtlichen Kompetenzen schon bei Projektbeginn in einem Gesamtteam und deren fortlaufende enge Verzahnung und Abstimmung unter Einsatz modernster Informationstechnologien.

  • Universität Mannheim 1989–1995 (Referendarexamen 1995)
  • Queen Mary and Westfield College, University of London/UK 1997
  • Referendariat am OLG Karlsruhe (Assessorexamen 2000)
  • wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mannheim 1991–2000
  • Promotion 1999
  • Partner einer namhaften überregionalen Wirtschaftskanzlei 2005-2020
  • Gründungspartner Insquare Rechtsanwälte mbB seit 2021
  • Anmerkung zu BGH, Urt. v. 19.12.2006, Az. XI ZR 113/06 zum Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung (BKR 2007, S. 156 f.)
  • Drohende Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen aus Sicht der Bank (Bankpraktiker 2006, 3/2006, S. 142 ff.)
  • Rettung durch Verjährung bei der Haftung für fehlgeschlagene Wertpapieranlagen? (Banken-Times 2005, S. 19 f.)
  • Die Verjährung nach § 37a WpHG – eine Zwischenbilanz (BKR 2004, S. 261 ff.)
  • Electronic commerce – Probleme bei Rechtsgeschäften im Internet (JuS 1999, S. 839 ff.)
  • Die elektronische Willenserklärung (in: Das Recht vor den Herausforderungen der modernen Technik, Sonderausgabe der Zeitschrift der Koreanisch-Deutschen Gesellschaft für Rechtswissenschaft)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV), dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Union Internationale des Avocats (UIA), dort vormals Präsident der IT-Law Commission
  • Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV)

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Veranstaltungen

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