Jan Erik Jonescheit berät bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei der Restrukturierung von Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei der Rechtsformwahl, die Gründung und Finanzierung mit Mezzaninekapital und Venture Capital.
Jan Erik Jonescheit begleitet seine Mandanten von der Beratung der Vereinbarungen mit M&A-Beratern bis zur Beurkundung eines Unternehmenskaufvertrages während des gesamten Transaktionsprozesses. Daneben betreut Herr Jonescheit die Finanzierung von jungen und wachsenden Gesellschaften bei Gründung sowie Finanzierungs- und Gesellschaftervereinbarungen. Als Fachanwalt für Steuerrecht hat er dabei sowohl die rechtliche Vereinbarung als auch die steuerlichen Konsequenzen im Blick.
Bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen berät Herr Jonescheit Gläubiger bei der Sicherung ihrer Forderungen sowie die Geschäftsführung von sanierungswilligen Unternehmen in der Gestaltung der Restrukturierung.