Corporate und M&A
Unsere Anwälte im Corporate-Schwerpunkt begleiten Unternehmen und Investoren bei der Gründung von Gesellschaften und Joint Ventures sowie bei Umstrukturierungen wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen von Unternehmensteilen einschließlich des Wechsels der Rechtsform.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört die laufende Beratung von Gesellschaften und Gesellschaftern sowie Vorstand und Geschäftsführung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsbeschlüssen.
Zu unseren Mandanten zählen Aktiengesellschaften, mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Unternehmen.
Schwerpunkte im Überblick
- Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften und Konzernen
- Gründung von Gesellschaften, Ein- und Austritt von Gesellschaftern
- Insolvenzvorsorge und insolvenznahe Beratung
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Verschmelzungen, Ab- und Aufspaltungen, Ein- und Ausgliederungen, Formwechsel
- Unternehmenstransaktionen im Bereich M&A
- Gesellschaftsrechtliche Konflikte, insbes. Mehrheits-/Minderheitskonflikte und Konflikte zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
Konfliktlösung ohne Kollateralschaden
Dank einer breiten Prozesserfahrung können wir unsere Mandanten in Konfliktsituationen bestens vertreten und vermeiden wirtschaftliche Schäden. Das gilt etwa bei der Abberufung von Organen, bei Beschlussanfechtungs- oder Beschlussfeststellungsklagen von Gesellschaftern und Aktionären sowie beim Ausscheiden und der Abfindung einzelner Gesellschafter im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen.
Wandel unterstützen, Transaktionen ermöglichen
Wenn Umstrukturierungen wirtschaftlich sinnvoll sind, stellen sich häufig eine Vielzahl juristischer Hürden, sowohl gesellschaftsrechtlich, als auch im Arbeitsrecht, Steuerrecht und in der Compliance. Wir nehmen diese Hürden gemeinsam mit unseren Mandanten, z.B. bei Verschmelzungen, Ausgliederungen, Formwechseln oder bei der Gestaltung von Vertragskonzernen. Durch absichernde, aber lösungsorientierte Vertragswerke können spätere Konflikte oft vermieden werden.
Unternehmenstransaktionen, Mergers & Acquisitions
Wir beraten deutsche und internationale Mandanten bei Unternehmenskäufen und Beteiligungserwerben. Viele unserer Transaktionen erfordern keine großen Beraterstäbe. Es sind unsere in den Transaktionen erfahrenen Anwälte mit dem Blick für das Wesentlichen, die die Chance auf einen Erfolg erhöhen.
Insquare Rechtsanwälte verfügt über ausgewiesene Expertise bei allen Arten von Unternehmenskäufen. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen der Transaktion beginnend bei der Strukturierung, der Vorbereitung oder Durchführung einer due diligence, dem Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen oder eines LoI sowie der anschließenden Verhandlung über den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, Geschäftsanteilen oder einzelnen Vermögensgegenständen.
Dabei haben wir auch Erfahrung in Sondersituationen, insbesondere bei Erwerben aus der Insolvenz.