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Prozessführung & Schiedsverfahren

Unsere Anwälte sind erfahrene Prozessrechtler und vertreten Mandanten vor allen deutschen Gerichten. Auch für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten sind wir, ggf. in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei aus unseren Netzwerken, der richtige Ansprechpartner, Inbound und Outbound. Schiedsverfahren, sei es national oder international, ad-hoc oder institutionell, unterscheiden sich erheblich von Gerichtsverfahren vor einem ordentlichen Gericht. Überlassen Sie Nichts dem Zufall, vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Prozessführung im Inland

Die erfolgreiche prozessuale Durchsetzung sowie die Abwehr von Ansprüchen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Sie erfordert eine individuelle, auf den Fall zugeschnittene Strategie, die wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.

Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten

Wir verfügen über beste Kontakte zu mittelständisch geprägten Kanzleien in allen wichtigen Jurisdiktionen in Europa, den USA, Kanada und weltweit. Inländische Unternehmen begleiten wir gemeinsam mit unseren erfahrenen Partnern vor Ort bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten in ausländischen Jurisdiktionen. Wir kennen die Besonderheiten und Fallstricke der Prozessführung nicht nur im anglo-amerikanischen Rechtskreis und können damit Fehlvorstellungen und Missverständnissen bei allen Beteiligten frühzeitig entgegenwirken. Wir sind daher auch der richtige Partner für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Ansprüche gerichtlich durchsetzen und abwehren müssen.

Schiedsverfahren

Schiedsgerichtsklauseln werden bei komplexen oder größeren nationalen Projekten, z.B. im Anlagenbaubereich und bei M&A-Transaktionen, häufig auch im medizinischen Bereich (Praxisübernahmen etc.), aus verschiedensten Gründen vereinbart. Bei größeren internationalen Projekten sind ohnehin Schiedsgerichtsklauseln üblich. Schiedsverfahren weisen eine Vielzahl von Besonderheiten gegenüber Verfahren von staatlichen Gerichten auf. Sie sind in vielen Punkten flexibler als staatliche Verfahren. Das bedeutet aber auch, dass vieles frühzeitig zu bedenken und zu regeln ist, weil die gängigen internationalen Schiedsordnungen weniger Details vorgeben als nationale Prozessordnungen.

Das gilt insbesondere, wenn Anknüpfungspunkte zu einer Common Law Jurisdiktion bestehen, da es dann meist gänzlich andere Vorstellungen zu den verfügbaren Instrumenten und zum Ablauf der Verfahren, insbesondere der Ausgestaltung der Beweisaufnahme, gibt. Wir sind mit den gängigen internationalen Schiedsordnungen und deren Besonderheiten bestens vertraut.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Antje Becher

Dr. Antje Becher

Senior Associate

antje.becher@in2.law

Telefon +49 621 150399-35

Dr. Thomas Kritter

Dr. Thomas Kritter

Partner

thomas.kritter@in2.law

Telefon +49 621 150399-27

Daniel Ledvinka

Daniel Ledvinka

Senior Associate

daniel.ledvinka@in2.law

Telefon +49 621 150399-29

Dirk Pauli

Dirk Pauli

Partner

dirk.pauli@in2.law

Telefon +49 711 7811 8820

Dr. Markus Wintterle

Dr. Markus Wintterle

Partner

markus.wintterle@in2.law

Telefon +49 621 150399-25

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